Allgemeine Vertragsbedingungen 

Für die Vermietung der umseitig beschriebenen Ferienwohnung/-haus, gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen: 

  1. Der Mietvertrag wird durch die Ferienhausvermittlung als Vermittler im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Wohnungseigentümers für die Dauer der vereinbarten Mietzeit abgeschlossen. Das Mietverhältnis erstreckt sich auf die im Angebot enthaltenen Leistungen. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Mieter das von der Ferienhausvermittlung K.D.Bartsch zugesandte unterzeichnete Buchungsformular unterschrieben zurücksendet. Bei kurzfristiger Buchung kommt der Mietvertrag mit Zusendung der Buchungsbestätigung an den Mieter zustande, sofern dieser nicht binnen 24 Stunden nach Erhalt der Buchungsbestätigung dem Vertragsabschluss schriftlich widerspricht.
  2. Am Anreisetag ist der Mieter berechtigt, die Ferienwohnung frühestens ab 16.00 Uhr zu beziehen. Schadensersatzansprüche kann der Mieter nicht geltend machen, sollte die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 16.00 Uhr zur Verfügung stehen.
  3. Die Reservierung wird bis 13.00 Uhr des auf den Mietbeginn folgenden Tages aufrechterhalten. Bis zu diesem Zeitpunkt verpflichtet sich der Vermieter, die Ferienwohnung für den Mieter bereitzuhalten. Hat der Mieter die Ferienwohnung nicht bis 13.00 Uhr des auf den Mietbeginn folgenden Tages bezogen, entfällt die Verpflichtung zur Reservierung. Vertraglich vereinbarte Mietzinsansprüche bzw. Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben hiervon unberührt.
  4. Zu Ende des Mietvertrages (Abreisetag) ist die Ferienwohnung durch den Mieter bis 10.00 Uhr zu verlassen und dem Vermieter, vertreten durch die Ferienhausvermittlung K.D.Bartsch, zur Verfügung zu stellen.
  5. An- und Abreisetage gelten bei der Berechnung des vertraglich vereinbarten Mietzinses als 1 Tag.
  6. Eine Fremd-/Weitervermietung bzw. Untervermietung der Ferienwohnung durch den Mieter ist nicht gestattet. Das Mietobjekt darf ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang genutzt werden. Die vertraglich vereinbarte Personenzahl darf nicht überschritten werden. Kleinkinder gelten ebenfalls als Person. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Räumung des Mietobjektes unverzüglich zu verlangen, ohne dass hierdurch eine Erstattungspflicht gegenüber dem Mieter entsteht.
  7. Während der Mietzeit entstehende Schäden oder Fehlbestände an Inventar und Mobiliar, sowie der Schlüsselverlust, sind durch den Mieter zum Selbstkostenpreis zu ersetzen. Im Falle einer Schließanlage sind die Kosten für den Ersatz zu tragen.
  8. Das Aufladen von Elektroautos über das 220 V Hausstromnetz ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 100,00 € geahndet! Die Vermieter behalten sich vor im Falle von entstehenden Schäden am Objekt, weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
  9. Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, gilt folgendes:
    • Storniert der Mieter die Reservierung bis 30 Tage vor Mietbeginn, so ist vereinbart, dass die geleistete bzw. vertraglich vereinbarte Anzahlung, mit Ausnahme der Buchungsgebühr, erstattet wird.
    • Bei späterer Kündigung bis 20 Tage vor Mietbeginn, sind 50 %, danach 90 % des vereinbarten Mietzinses für die gesamte Mietzeit fällig.
    • Bei vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages oder bei Nichtanreise hat der Mieter keinen Ersatzanspruch für nicht in Anspruch genommene Miettage.
    • Der Rücktritt vom Vertrag ist vom Mieter schriftlich zu erklären. Die Rücktrittserklärung wirkt mit Eingangsdatum bei der Ferienhausvermittlung.
    • Der Mieter kann nur dann eine Minderung dieser Zahlungsverpflichtung fordern, wenn es dem Vermieter gelingt für den stornierten Zeitraum eine Neuvermietung vorzunehmen.
    • Rücktrittsentgelte sind sofort fällig.
    • Dem Mieter bleibt es unbenommen, eigene Ersatzmieter zu stellen. Diese müssen unter Einhaltung der vorgenannten Fristen schriftlich die Übernahme des Mietvertrages gegenüber der Ferienhausvermittlung bestätigen.
    • Der Vermieter ist berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn höhere Umstände die Durchführung des Mietvertrages unmöglich machen.
    • In diesem Fall ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter alle geleisteten Anzahlungen zu erstatten. Ein darüber hinausgehender Ersatzanspruch des Mieters ist ausgeschlossen.
    • Der Vermieter ist ebenfalls zum Rücktritt vom Mietvertrag berechtigt, wenn die vereinbarten Zahlungsziele um 2 Wochen überschritten werden, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf.
  10. Die Benutzung der kostenlos zur Verfügung gestellten Pkw-Stellplätze erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen einschließlich abgestellter Pkws.
  11. Bei Mängeln der Mietsache oder bei wesentlichen Abweichungen der Mietsache von der vertraglichen Vereinbarung, ist der Mieter berechtigt, Abhilfe zu verlangen. Das Abhilfeverlangen muss innerhalb von 24 Stunden dem Vermieter gegenüber erklärt werden. Bei Nichteinhaltung ist der Mieter nicht zur Minderung berechtigt und hat auch keinen Schadensersatzanspruch. Dem Vermieter ist eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Ist der Mangel des Objektes nicht kurzfristig zu beheben, so ist der Vermieter bzw. die Hausverwaltung berechtigt, dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt zu stellen.
  12. Kurtaxe ist entsprechend der jeweils geltender örtlichen Satzung vor Ort zu entrichten
  13. Mit der Unterschrift auf der Buchungsbestätigung erkennt der Mieter diese Allgemeinen Vertragsbedingungen ausdrücklich an.

Ihre Ferienhausvermittlung K.D.Bartsch